Schutzkonzept + 3G + Maskenpflicht

Liebe Judoka
Liebe Eltern

Am Freitag

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, 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat schweizweit schärfere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen.

Unter anderem wird die beständige maximale Gruppengrösse im Trainingsbereich aufgelöst und durch eine Zertifikatspflicht ersetzt. Das heisst für unseren Trainingsbetrieb folgendes: Jede Person ab 16 Jahren muss für das Judotraining ein gültiges Covid-Zertifikat mitführen. Dies betrifft hauptsächlich unsere Leiterpersonen sowie die Mitglieder aus dem Jugend- und Erwachsenentraining. Da wir in diesem Training ohnehin in einer beständigen Gruppe trainieren, werden wir die Zertifikatsgültigkeit nächsten Dienstag überprüfen und die Gültigkeitsdauer schriftlich notieren. Bei Zertifikaten mit einem Test-Nachweis muss in jedem Training eine Kontrolle vorgenommen werden. Bitte beachtet, dass alle Judoka ab 16 Jahren das Covid-Zertifikat jederzeit mit einem amtlichen Ausweis mitführen müssen. Sofern Kontrollen des Kantons stattfinden, müssen die Zertifikate nämlich vorgelegt werden.

Unser bisheriges Schutzkonzept vom 8. März 2021 behält nach wie vor seine Gültigkeit. Zudem gilt in allen Innenräumen eine ausgeweitete Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Wir bitten euch, eure Kinder darüber zu informieren, dass ab Haupteingang (oben bei der Treppe) bis ins Dojo wie auch im Gang, in der Garderobe und der WC-Anlage eine Maske zu tragen ist. Unsere Leiterpersonen werden ebenfalls darauf achten, dass die Maskenpflicht in den allgemeinen Innenräumen eingehalten wird.

Sobald Judo ausgeübt wird, kann die Maske abgelegt werden. Es steht selbstverständlich allen Judokas frei, freiwillig auch beim Sport eine Maske zu tragen.

Wir freuen uns, dass wir mit euch weitertrainieren dürfen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Sportliche Grüsse

Severin Minder, Präsident
Roman Badertscher, Corona-Beauftragter